Gentechnik und Futtermittel
Unternehmen der Fleischwarenindustrie werden von verschiedener Seite aufgefordert, rechtsverbindliche Erklärungen zur Gentechnikfreiheit von Futtermitteln abzugeben.
Dazu ist folgendes festzustellen:
Rund 36 Millionen Tonnen Getreide, Ölsaaten und andere Futtermittel werden jährlich als Massengutware in die EU eingeführt. Ein wesentlicher Anteil dieser Rohstoffe stammt aus den USA, Brasilien und Argentinien. In diesen Lieferländern ist der Anbau gentechnisch veränderter Futterpflanzen weit verbreitet.
Bei der Erfassung und Lagerung dieser Pflanzen nach der Ernte, dem Transport und der weiteren Lagerung zur Verarbeitung ist eine Kontamination von herkömmlich erzeugter Ware und gentechnisch veränderter Ware nicht immer auszuschließen. Die Futtermittelindustrie kann deshalb auch nicht die Gentechnikfreiheit ihrer Produkte garantieren.
Die Unternehmen für Fleischwirtschaft beziehen Fleisch für die Herstellung von Wurst und Schinken. Eine Rückverfolgung der Rohstoffe über die Schlacht- und Zerlegebetriebe bis hin zum Landwirt ist in der Praxis noch nicht möglich. Deshalb sind auch Aussagen über die Zusammensetzung der dort verwendeten Futtermittel weder glaubhaft vermittelbar noch nachprüfbar.
Die Unternehmen der deutschen Fleischwarenindustrie respektieren den Wunsch vieler Verbraucher nach gentechnikfreien Lebensmitteln. Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes ist ihnen jedoch eine rechtsverbindliche Aussage über die Futtermittelbeschaffenheit in den Erzeugerbetrieben der Landwirtschaft nicht möglich.
Bonn, 07.11.2001 (BVDF)




