Kein Schutz für Frankfurter in Argentinien


Frankfurter soll in Argentinien als Marke in die Warenklasse Fleisch und Fleischerzeugnisse eingetragen werden. Dagegen hat der Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie in diesen Tagen Einspruch eingelegt.
Die Bezeichnung "Frankfurter" genießt nach dem Markengesetz zumindest als geografische Herkunftsangabe für Ware mit besonderen Eigenschaften oder einer besonderen Qualität Schutz, wenn nicht sogar als geografische Herkunftsangabe von besonderem Ruf.

Damit stehen nach Auffassung der Gummersbacher Kanzlei Krell & Weiland Frankfurter-Würstchen unter dem Schutz des so genannten TRIPS-Abkommens, das handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum regelt. Es legt minimale Anforderungen für nationale Rechtssysteme fest, um "sicherzustellen, dass die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden".

Quelle: afz
Veröffentlichung: 21.08.2006

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