BVDF stellt Berechnungsprogramm zur Verfügung


Seit dem 1. Juli 2003 muss bei vielen vorverpackten Fleischerzeugnissen gemäß § 8 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung der Fleischgehalt in Prozent angegeben werden. Bereits seit Beginn des Jahres hat der Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie (BVDF) seinen Mitgliedern ein speziell entwickeltes Rechenprogramm zur Verfügung gestellt, welches dem Praktiker die Berechnung wesentlich erleichtert. Nachdem die Vorschrift nun in Kraft ist, stellt der BVDF das Programm allgemein kostenfrei zur Verfügung.

Eine Bestellung ist ausschließlich per Email und unter Angabe einer Email-Adresse an folgende Anschrift möglich: QUID@bvdf.de

Quelle: QUID
Veröffentlichung: 01.07.2003

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