Zur aktuellen Diskussion um Qualitätsmängel bei Fleisch


Die aktuelle Diskussion um die Vermarktung von mit Mängeln behaftetem Fleisch steht auch nach Informationen der Untersuchungsbehörden offensichtlich in keinem Zusammenhang mit industriell hergestellten Fleisch- und Wurstwaren. Internationale Standards bei den betrieblichen Eingangskontrollen der Unternehmen gewährleisten, dass abweichende Qualitäten bei den Rohstoffen keine Chance haben zur Verarbeitung zu gelangen. Die Einhaltung dieser internationalen Standards EU-zugelassener und –überwachter Betriebe erkennt der Verbraucher an der Zulassungsnummer in einem Oval auf dem Etikett.

Neben diesen gesetzlichen Vorgaben erfüllen die industriellen Fleischwarenhersteller aber auch die hohen Qualitätsstandards der großen Einzelhandelsunternehmen. Mögliche Produktmängel würden für die betroffenen Hersteller neben dem Imageverlust auch hohe wirtschaftliche Schäden bedeuten.

Die Unternehmen der deutschen Fleischwirtschaft haben in den zurückliegenden Jahren mit hohem Aufwand umfangreiche freiwillige Maßnahmen der Qualitätssicherung von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis in die Regale des Handels durchgesetzt, um mögliche Schwachstellen weitgehend auszuschließen. Umso schmerzlicher sind deshalb die hohen Schäden, die durch kriminelle Energie oder fehlendes Hygienebewusstsein Einzelner in den zurückliegenden Monaten verursacht wurden. Diese wiederholten Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben führen für die gesamte Branche zu erheblichen Imageverlusten und somit auch zu enormen wirtschaftlichen Schäden. Konsequentes Handeln der Überwachungsbehörden ist deshalb zu begrüßen.

Bonn, 25.11.2005 (BVDF)

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