Fleischerzeugnisse

Alle ausschließlich oder überwiegend aus Fleisch hergestellte Zubereitungen. Bei Produkten unter 50 Prozent Fleischanteil handelt es sich um Erzeugnisse mit Fleischzusatz.

Fragen zu diesem Begriff

  • S. Voss fragte am 26.10.2021
    Hallo und guten Abend!
    Ist es richtig, dass es den Begriff "Gehacktes halb und halb" seit mindestens 20 Jahren nicht mehr gibt, da es damals einen Vorfall im Tönnies-Konzern gab und es nur noch "gemischtes Hackfleisch" im Handel gibt?
    Das hat mir heute die Fleischfachverkäuferin an der Fleischtheke gesagt, als ich angemerkt habe, dass das Verhältnis bei dem von mir bestellten Gehackten halb + halb nicht 50% zu 50% sei und man es direkt sehen kann.
    Stimmt das?
    Gibt es tatsächlich nur "gemischtes Hackfleisch" und jeder Verkäufer kann frei entscheiden wie die Anteile von Schweinefleisch und Rindfleisch gemischt werden?
    Über eine Antwort freue ich mich! Vielen Dank und viele Grüße!
    Antwort:
    Hallo Frau Voss,

    bezüglich "Gemischtes Hackfleisch" und "Halb und Halb" hat es in den zurückliegenden Jahren immer wieder lebensmittelrechtliche Diskussionen gegeben.

    Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches (Ziffer 2.507.7) sehen für "Halb und Halb" Anteile von Rind- und Schweinefleisch zwischen 45% und 55% vor. Bei "gemischtem Hackfleisch" können die Abweichungen größer sein, müssen dann jedoch gekennzeichnet werden.

    Ihr BVDF Team