Zulassungsnummer

Betriebe, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs verarbeiten, müssen auf der Basis der europäischer Hygieneverordnungen zugelassen sein. Die Zulassungsnummer muss auf den Produkten angegeben werden, um bei Mängeln eine Rückverfolgung zum Hersteller zu ermöglichen.

Fragen zu diesem Begriff

  • Ein Gast fragte am 04.03.2016
    Welche Zulassungsnummer muss auf der Packung stehen bei geschnittenen und verpackten Fleischwaren da das Produkt oft von einem anderen Betrieb kommt, als der, derdie Ware schneidet und verpackt ?
    Antwort:
    Hallo Herr Gast,

    wird ein Produkt vom Produktionsbetrieb in einen sogenannten Umpackbetrieb geliefert, in dem das Produkt aufgeschnitten und verpackt wird, so muss die Zulassungsnummer des Umpackbetriebes auf der Verpackung stehen, weil dieser Betrieb für die Sicherheit des Produktes verantwortlich ist. Durch eine interne Dokumentation ist jedoch auch eine Rückverfolgbarkeit zum Produktionsbetrieb möglich.

    Ihr BVDF Team