Geflügelwurst
Fleischerzeugnisse werden, falls in ihrer Bezeichnung nicht auf eine bestimmte Tierart verwiesen wird, aus Rind-
und/oder Schweinefleisch hergestellt. Die ausschließliche oder teilweise Verwendung von Teilen anderer Tiere muss in der
Verkehrsbezeichnung angegeben werden (z. B.
Hirschsalami, Geflügellyoner).
Die Zusatzbezeichnung "rein" weist auf die ausschließliche Verarbeitung einer bestimmten Fleischsorte hin. Über die genauen Mengenverhältnisse der Fleischsorten muss im
Zutatenverzeichnis hingewiesen werden.
Fragen zu diesem Begriff
Zu diesem Begriff wurden bislang keine Fragen gestellt.
Haben Sie eine Frage?
Wir beantworten Ihre Fragen und veröffentlichen sie dann an dieser Stelle!