Herkunftsbezeichnung

Die Leitsätze für Fleisch-und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches sehen vor:
Geographische Angaben sind in der Regel echte Herkunftsangaben. In manchen Fällen können sie, soweit sie in den Leitsätzen ausdrücklich genannt werd
en, aber auch nur Hinweise auf eine bestimmte Zusammensetzung und Herstellungsweise sein. In dem ausgewiesenen Raum werden sie dann häufig nicht verwendet. In Verbindung mit den Worten "Original" oder "Echt" oder nach Eintrag in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geographischen Angaben als geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) oder geschützte geographische Angaben (g.g.A.) weisen geographische Bezeichnungen in jedem Fall auf die Herkunft hin. Für Erzeugnisse mit "g.g.A." bzw. "g.U." gelten die entsprechenden Vorschriften bzw. spezifischen Anforderungen. Diese Erzeugnisse sind nicht in den Leitsätzen aufgeführt.
Fleischerzeugnisse mit geographischen Bezeichnungen, die in den Leitsätzen nicht gesondert genannt sind, liegen in der Regel über, in keinem Fall unter den Anforderungen, die in diesen Leitsätzen für entsprechende Erzeugnisse ohne geographische Bezeichnung festgestellt sind.

In der Europäischen Gemeinschaft wird auch über eine verpflichtende Herkunftsangabe wesentlicher Zutaten für verarbeitete Produkte diskutiert. Informationen über die Herkunft von Rohstoffen werden von einigen Herstellern freiwillig angegeben. Eine generelle Verpflichtung für alle Produkte ist jedoch bei teilweise notwendigen Wechsel des Rohstoffeinkaufs mit wirtschaftlichen Aufwändungen verbunden, die letztlich nicht vertretbar wären.

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