Phantasiebezeichnungen

die in den Leitsätzen nicht genannt werden, müssen durch eine übliche Verkehrsbezeichnung oder einer Beschreibung des Erzeugnisses ergänzt werden, an der die Art des Lebensmittels erkennbar ist und von verwechselbaren Produkten unterschieden werden kann.

Fragen zu diesem Begriff

  • Zu diesem Begriff wurden bislang keine Fragen gestellt.